Kürzungen beim GZ - vorläufiges Resümee
Was kann die Agentur für Arbeit tun um Ihnen den Gründungszuschuss nicht zu gewähren und vor allem, warum will sie ihn nicht gewähren?
Seit einem Monat ist nun das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt rechtswirksam und bei den Agenturen werden so viele Anträge auf Gründungszuschuss abgelehnt, wie noch nie seit dem Bestehen dieses grundsätzlich wirksamen Instrumentes.
Woran liegt das?
Dieses Jahr stehen den Agenturen nur noch Mittel in Höhe von 1 Milliarde Euro zur Verfügung (Im Jahr 2011 waren es noch 1,8 Milliarden). D. h. alleine vom Budget her, müssen 40% der Anträge abgelehnt werden. Wenn letztes Jahr noch die Berater der Agenturen den Gründern Mut zugesprochen haben und die sinnvollen Vorhaben auf offen Ohren stießen, so müssen heute die Berater nach Gründen suchen, um den Antrag abzulehnen. Eine aus meiner Sicht, sehr undankbare Aufgabe.
Die arbeitspolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Potmer hat es im Bundestag punktgenau folgendermaßen formuliert:
Die Ausweitung der Entscheidungskompetenz vor dem Hintergrund dieser Einsparungen ist nichts anderes, als das Sie die Drecksarbeit der Ablehnung nach unten verlagert wird.
Wir haben uns die neue Geschäftsanweisung (GA) der Bundesagentur für Arbeit, die noch letztes Jahr veröffentlich wurde, genauer angeschaut und wir haben zahlreiche Informationen und Publikationen unter anderem die der Agentur für Arbeit, in unser Resümee mit einbezogen. So viel Vorweg: Wer professionelle Hilfe in Form von Gründungsberatung in Anspruch nimmt, wer sich rechtzeitig auf den ersten Termin bei der Agentur vorbereitet und wer zudem selbstbewusst auf sein Recht besteht, wird auch in Zukunft seinen Gründungszuschuss erhalten.
Eine elementare Rolle wird der Ersttermin bei der Agentur spielen, das muss jeder Schuss, sozusagen sitzen. Es wird grundsätzlich schon beim ersten Termin eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen. Diese ist dann für einige Monate bindend. In dieser Vereinbarung wird die geplante Existenzgründung der möglichen Vermittlung gegenübergestellt und leider wurde in den letzten 4 Wochen meistens die Vermittlung gefördert und nicht die Existenzgründung. Wer also unvorbereitet beim Ersttermin auf diese Situation stößt, lenkt möglicherweise an diesem Tag in die falsche Richtung.
Auszug der Presseinformation Agentur für Arbeit vom 23.01.2012
Grundsätzlich gilt für den Einsatz aller Förderinstrumente, dass die Vermittlung in Arbeit für einen Arbeit Suchenden weiterhin Vorrang hat. Schon im ersten Beratungsgespräch prüfen Vermittler, ob einem Kunden erfolgsversprechende Stellenangebote unterbreitet werden können, welche Möglichkeiten es für den beruflichen Wiedereinstieg gibt und ob die geplante Selbständigkeit eine sinnvolle Beschäftigungsalternative darstellt.
Stand heute, muss Ihnen der Berater Stellenangebote unterbereiten, wenn vorhanden, bevor er Ihnen den Gründungszuschuss bewilligen darf. Egal, was Ihnen der Berater sagt, einen Rechtsanspruch darauf, dass er/sie Ihnen den Antrag auf Gründungszuschuss aushändigen muss, haben Sie nach wie vor. Das alles geschieht bereits beim ersten Termin. Holen Sie sich schon vor dem Termin professionelle Unterstützung.
Was bleibt, wie bisher?
Die Wahl der fachkundigen Stelle bleibt nach wie vor Ihnen überlassen. Drängt man Sie zu einer bestimmten Stelle, oder streicht gar die Möglichkeiten im Antrag durch, so bewegt sich der Agenturmitarbeiter außerhalb der Legalität.
Die Agentur kann nach wie vor eine von dieser fachkundigen Stelle abweichende Meinung haben und eine weitere fachkundige Stellungnahme anfordern.
Worauf wird die Agentur achten, wo wird genauer geprüft?
Formfehler: In Zukunft dürfen Ihnen keine Fehler beim Ausfüllen der Unterlagen unterlaufen. Dieses wird ohne Rücksprache zur Ablehnung führen, da sind wir uns sicher.
Businessplan: Dieser wird künftig detaillierter geprüft und insbesondere wird auf den Zahlenteil geschaut. Ein irgendwoher kopierter Businessplan wird nicht mehr reichen. Hier gilt es in Zukunft das richtige Maß zu finden. Auf der einen Seite wird es Ablehnungen geben, weil es zu lange dauert, bis das Geschäft läuft bzw. Ihre Idee Früchte trägt und auf der anderen Seite wird wiederum abgelehnt, wenn Sie zu schnell erfolgreich sind. Was zu viel bzw. zu wenig ist, wird von Region zu Region unterschiedlich sein. So wird beispielsweise Ihre finanzielle Situation von der Agentur für Arbeit in Villingen-Schwenningen auf die Waage gelegt.
Zitat Pressemitteilung vom 20.01.2012 Rainer Pfeifer, Bereichsleiter der Agentur für Arbeit Villingen-Schwenningen
Bevor eine Entscheidung getroffen wird, werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die persönlichen Voraussetzungen intensiv betrachtet.
Es wird insbesondere für die gemeinhin als „gutverdienenden“ Freiberufler sehr schwer werden, die richtigen Argumente zu finden um den Gründungzuschuss bewilligt zu bekommen. Ebenso wird es für Unternehmensnachfolger und bei Unternehmensübernehmer genauso wie bei Selbständigen die von einer langjährigen nebenberuflichen zu einer Hauptberuflichen Selbständigkeit wechseln, sehr schwer sein, die Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit zu überzeugen.
Soweit uns bekannt ist, gibt es wohl ein zusätzliches internes Formular mit dem schönen Titel „Begründung für die Förderung“. Mit diesem Formular wird scheinbar die Eigenleistungsfähigkeit kritisch überprüft. Desweiteren haben scheinbar einige Arbeitsagenturen weitere Fragebögen erarbeitet, diese umfassen bis zu drei Seiten. Die Inhalte scheinen auf den ersten Blick nicht überall gleich. Hier einige Beispiele der Fragen:
- Stellen Sie bitte kurz dar, warum Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Was haben Sie in Vorbereitung auf Ihre Selbständigkeit bereits getan?
- Passen Ihre Berufsausbildung bzw. auch praktische Erfahrungen zur Branche, in der Sie sich selbständig machen wollen?
- Haben Sie bereits praktische Berufserfahrungen in diesem Bereich mit zum Teil eigenständigem Aufgabenbereich sammeln können? Wo und in welchem Umfang? Welche Aufgaben haben Sie erledigt?
- Sind Sie mit den Zukunftsprognosen Ihrer Branche vertraut? Teilen Sie uns kurz und konkret mit, welche Quellen Sie dazu nutzen, um herauszufinden, wie die Prognose aussieht.
- Besitzen Sie fundierte kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten? In welcher Form können Sie diese nachweisen? Sind Sie bereit, diese Kenntnisse durch Besuch von Seminaren für Existenzgründer zu erwerben?
- In welchem Umfang konnten Sie bisher Vertriebserfahrung sammeln? Erläutern Sie kurz, wie Sie diese Vertriebserfahrung gesammelt haben und welchen zeitlichen Umfang diese Tätigkeiten eingenommen haben.
- Wissen Sie, wie man eine ordnungsgemäße Rechnung schreibt? Woher wissen Sie das? Kennen Sie sich mit Buchführung aus? Warum? Wissen Sie, wie man betriebliche Kosten berechnet?
- Was tun Sie, wenn die Selbständigkeit im ersten Jahr die geplanten Einnahmen und Gewinne nicht abwirft?
Wer gut vorbereitet zum Ersttermin bei der Agentur für Arbeit erscheint, wird sicherlich an diesen Punkten nicht scheitern, diese Fragen müssen Sie ohnehin in Ihrem Businessplan aufgreifen und ausformulieren. Diese Fragen sollen letztendlich die Hürde höher legen und die Interessierten abschrecken. Denkbar ist natürlich, dass schon eine falsche Antwort reicht um einen fundierten Ablehnungsgrund zu haben.
Denken Sie daran, jede Ablehnung durch den Berater, heißt automatisch ein Kunde weniger und ein Kunde weniger bedeutet weniger Arbeit. Sollte also eine Ablehnung drohen, bleiben Sie dennoch ruhig und sachlich. Besprechen Sie alles in Ruhe und lassen Sie sich auch nicht zwingen irgendetwas gleich und sofort zu unterschreiben. Die Eingliederungsvereinbarung kann auch zu einem bestimmten Termin unterschrieben werden. Im Zweifelsfall lieber einen neuen Termin vereinbaren und die eigene Strategie nochmals durchgehen, prüfen und einen neuen Anlauf starten.
Wir sind nach wie vor überzeugt davon, dass die von uns unterstützten Gründer weiterhin sehr gute Chancen haben den Gründungszuschuss bewilligt zu bekommen. Wir bereiten Sie auf die Gespräche vor und gehen in der Vorbereitung auf die regionalen Besonderheiten ein. Wir lassen Sie nicht alleine, auch nicht wenn es zu Streitigkeiten mit der Arbeitsagentur kommt.
Quelle: gruenderrat.biz

