Neue BAFA-Richtlinie ab 01.01.2012

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Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle fördert Seminare, Workshops und Unternehmensberatung für kleine und mittelständische Unternehmen. Die hierfür geltenden Richtlinien werden zum 01.01.2012 geändert. Das BAFA wickelt dann Förderanträge ausschließlich auf dem digitalen Übertragungsweg ab. Auch der neue Programmname "Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatungen und Schulungsveranstaltungen" zeigt, dass hier eine neue Zeit gekommen ist.

Auch wird künftig deutlich intensiver auf die Qualität der Veranstaltungen bzw. Beratungen geachtet. Veranstalter von Seminaren und Unternehmensberater müssen ab Juli 2012 geeignete Nachweise zur Qualität ihrer Arbeit vorlegen.

Wesentliche Änderungen der neuen Richtlinien 2012

  • redaktionelle Präzisierungen
  • Antragsberechtigung
  • Wegfall alter und Einführung neuer Tatbestände
  • Einführung eines Kontingents für ESF-Beratungen
  • Anforderungen an die Berater- und Veranstaltereigenschaft
  • Einführung eines online-Verfahrens, Aufbewahrung von Unterlagen

Eine detailierte Übersicht und Beschreibung aller Änderungen finden Sie hier.


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